AGB
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Online Print Summit 2027 am 13. und 14. April 2027 in der Alten Kongresshalle München. Diese Bedingungen gelten in zwei Teilen: Teil A für Teilnehmende, Teil B für Partner und Supporter.
Kurz vorab
Der Online Print Summit richtet sich ausschließlich an Unternehmen und deren Mitarbeitende. Eine Teilnahme von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht möglich. Buchung und Ticketverwaltung laufen über das Smart Hub des OPS. Bezahlt wird per Kreditkarte über unseren Zahlungsdienstleister.
Teil A
Bedingungen für Teilnehmende
§ 1 Gegenstand
(1) Diese Bedingungen gelten für die Onlineanmeldung zum Online Print Summit am 13. und 14. April 2027 in München, für das Vorabendprogramm am 12. April 2027 sowie für die Nutzung des Smart Hub. Veranstalterinnen sind die zipcon consulting GmbH, Am Buchenhain 4, 45239 Essen, und die Verband Druck und Medien Beratung GmbH, Einsteinring 1a, 85609 Aschheim bei München (im Folgenden: Veranstalterinnen).
(2) Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Unternehmen und deren Mitarbeitende. Eine Teilnahme von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht möglich.
(3) Für Anmeldung und Nutzung des Smart Hub gelten ausschließlich diese Bedingungen. Für die Nutzung des Smart Hub können zusätzlich die Nutzungsbedingungen der Plattformanbieterin run.events GmbH, Mainzer Straße 186, 55411 Bingen am Rhein, gelten. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen der Teilnehmenden oder Dritter werden nicht Vertragsinhalt.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt online über das Smart Hub des Online Print Summit. Die Darstellung der Veranstaltung dort ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung, den Buchungsvorgang abzuschließen.
(2) Mit dem Abschluss des Buchungsvorgangs gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Teilnahmevertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Veranstalterinnen die Annahme erklären. Bei Zahlung über den Zahlungsdienstleister erfolgt die Annahme automatisch mit dem Zahlungseingang.
(4) Die Veranstalterinnen haben ein besonderes Kündigungsrecht und können bereits erfolgte Buchungen im Einzelfall einseitig aufheben. Voraussetzung ist, dass die Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchung schriftlich erklärt wird. Dies gilt insbesondere gegenüber Personen, die den Werten des Online Print Summit und der Veranstalterinnen nicht entsprechen.
§ 3 Programm
(1) Das Programm ist im Smart Hub abrufbar.
(2) Änderungen im Ablauf oder inhaltliche Änderungen aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten. Die Veranstalterinnen bemühen sich, Änderungen rechtzeitig im Smart Hub bekannt zu geben.
(3) Änderungen nach Absatz 2 berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.
§ 4 Teilnahmegebühr und Zahlung
(1) Die Höhe der Teilnahmegebühr wird im Buchungsvorgang angezeigt. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für Buchungen bis einschließlich 26. Oktober 2026 gilt der Early-Bird-Preis. Ab dem 27. Oktober 2026 gelten die regulären Preise.
(3) Mitarbeitende von Unternehmen, die Mitglied in einem unserer Partnerverbände sind, können ein günstigeres Mitglieder-Ticket buchen. Zu den Partnerverbänden zählen der BVDM und seine Länderverbände, die Fogra Forschungsinstitut für Medientechnologien e.V., der Verband Druck und Medien Österreich, dpsuisse, VIGC, Intergraf, Febelgra, die Latvian Printing Association, KVGO, der zipcon Freundeskreis und die Initiative Online Print e.V. Die Mitgliedschaft wird im Buchungsvorgang abgefragt und ist auf Verlangen vor der Veranstaltung in geeigneter Form nachzuweisen.
(4) Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme am Programm einschließlich der angebotenen Begleitmaterialien, soweit von den Rechteinhabern nach § 6 freigegeben, die Verpflegung an den Veranstaltungstagen sowie die Abendveranstaltungen. Anreise und Übernachtung tragen die Teilnehmenden selbst.
(5) Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die Zahlungsdienste werden von der Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland, erbracht. Es gelten die Bedingungen von Stripe. Für die Nutzung ist es erforderlich, die abgefragten Angaben vollständig und richtig zu machen. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass eine Zahlung nicht autorisiert werden kann.
(6) Die Rechnung wird an die im Buchungsvorgang angegebene geschäftliche E-Mail-Adresse übermittelt. Die Rechnungsangaben richten sich nach den Angaben im Buchungsvorgang. Wurden fehlerhafte Angaben gemacht, insbesondere zur Firmierung, ist eine nachträgliche Änderung nur über contact@online-print-summit.com und gegen ein entsprechendes Änderungsentgelt möglich.
§ 5 Smart Hub und Teilnahme
(1) Für die Teilnahme ist neben der Buchung ein Profil im Smart Hub erforderlich. Das Smart Hub wird über einen unterstützten Browser genutzt; eine App wird für den Online Print Summit 2027 nicht angeboten.
(2) Für das Profil sind Vor- und Nachname, eine gültige geschäftliche E-Mail-Adresse und das Unternehmen anzugeben. Die E-Mail-Adresse dient zusammen mit einem Zugangscode als Zugangsdaten. Weitere Angaben, etwa zur Funktion, sind freiwillig und für andere Teilnehmende als Profil sichtbar.
(3) Die Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Fantasienamen und Pseudonyme sind nicht zulässig. Mehrfachanmeldungen sind nicht zulässig.
(4) Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte oder ein sonstiger Zugriff Dritter auf das Profil ist untersagt. Bei Anzeichen für eine unbefugte Nutzung sind die Veranstalterinnen unverzüglich zu informieren.
(5) Jedes gebuchte Ticket muss vor Beginn der Veranstaltung einer konkreten Person zugewiesen sein. Die Zuweisung erfolgt im Smart Hub und kann bis zum Beginn der Veranstaltung geändert werden.
(6) Der Zutritt zur Veranstaltung setzt die Vorlage des Tickets voraus, das im Smart Hub bereitgestellt wird.
(7) Die Teilnahme an den C-Level Classrooms, den Executive Briefings und dem Vorabendprogramm ist im Ticket enthalten. Da die Plätze begrenzt sind, ist eine Anmeldung über das Smart Hub erforderlich. Eine Buchung vor Ort ist nur bei freien Plätzen möglich.
§ 6 Ersatzperson, Rücktritt und Absage
(1) Ist eine teilnehmende Person verhindert, kann sie eine Ersatzperson benennen. Die Ersatzperson ist den Veranstalterinnen bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu nennen. Die für die Anmeldung erforderlichen Angaben sind vor Beginn der Veranstaltung an contact@online-print-summit.com zu senden. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Die Ersatzperson benötigt ein Profil im Smart Hub nach § 5.
(2) Tritt eine teilnehmende Person zurück und benennt nicht rechtzeitig eine Ersatzperson nach Absatz 1, wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts erstatten wir jedoch einen Teil:
- bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 Prozent der gezahlten Teilnahmegebühr
- weniger als 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: keine Erstattung
(3) Die Veranstalterinnen können die Veranstaltung aus wichtigem Grund ganz oder teilweise absagen oder abbrechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei begründeter Gefahr terroristischer Anschläge, schweren Naturkatastrophen, höherer Gewalt wie Kriegsereignissen, Streiks, Epidemien oder Betriebsstörungen sowie bei Verhinderung, Krankheit oder Tod von Personen, die für Inhalt und Durchführung wesentlich sind.
(4) Bei einer Absage nach Absatz 3 entfällt die Zahlungspflicht. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Wird die Veranstaltung abgebrochen, erfolgt eine anteilige Erstattung im Verhältnis zu den entfallenen Programmpunkten. Weitere Ansprüche wegen Absage oder Abbruch bestehen nicht, es sei denn, die Veranstalterinnen haben den Grund zu verantworten.
(5) Die Veranstaltung gilt nicht als abgesagt, wenn sie stattdessen als digitale Veranstaltung durchgeführt wird.
§ 7 Unterlagen und Aufnahmen
(1) Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung ausgegeben werden, sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Veröffentlichung sind nicht zulässig. Die Nutzung ist nur zu eigenen Zwecken erlaubt.
(2) Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken sind während der Veranstaltung nicht zulässig.
(3) Die Veranstalterinnen fertigen während der Veranstaltung Fotos und Videos, auf denen Teilnehmende zu sehen sein können. Die teilnehmende Person räumt den Veranstalterinnen das Recht ein, diese Aufnahmen zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zur Bewerbung künftiger vergleichbarer Veranstaltungen zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten, insbesondere auf online-print-summit.com, beyond-print.de, zipcon.de, den Websites der Verbände Druck und Medien und bvdm-online.de, in gedruckter Form sowie in sozialen Netzwerken, zeitlich und räumlich unbeschränkt.
(4) Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.
(5) Für die Rechteeinräumung nach Absatz 3 wird keine Vergütung gezahlt.
§ 8 Haftung
(1) Die Veranstalterinnen haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Im Übrigen haften die Veranstalterinnen bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Teilnehmende regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung und der Nutzung des Smart Hub erhobenen Daten werden zur Durchführung der Veranstaltung und zur Kommunikation darüber verarbeitet. Es gelten die Angaben in der Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.
Teil B
Bedingungen für Partner und Supporter
§ 1 Geltungsbereich und Gegenstand
(1) Diese Bedingungen gelten für die Beteiligung von Unternehmen als Partner, Start-up-Partner und Supporter (im Folgenden: OPS-Partner) am Online Print Summit am 13. und 14. April 2027 in München. Veranstalterinnen sind die zipcon consulting GmbH, Am Buchenhain 4, 45239 Essen, und die Verband Druck und Medien Beratung GmbH, Einsteinring 1a, 85609 Aschheim bei München.
(2) Der Online Print Summit bietet Unternehmen der Zulieferindustrie und Druckdienstleistern die Möglichkeit, sich auf der Veranstaltung zu präsentieren. Grundlage sind die angebotenen Partnerpakete, die zubuchbaren Zusatzformate und die Supporter-Pakete.
(3) Das Supporter-Paket richtet sich ausschließlich an Unternehmen außerhalb der Zulieferindustrie.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Die Veranstalterinnen bieten paketbasierte Leistungen an. Die Pakete bestehen aus Bausteinen für Sichtbarkeit, Interaktion und Markenwirkung. Typische Leistungsbereiche sind:
- Ausstellungs- und Präsenzleistungen
- Ticketkontingente, inklusive und rabattierte Tickets
- Sichtbarkeit in den Eventmedien, etwa Websites, Smart Hub, Programm, Partnerübersichten, Partnerwand und Druckmaterialien
- Redaktionelle und werbliche Einbindung vor, während und nach der Veranstaltung, etwa Social Media, Newsletter, beyond-print.de und vdm-beratung.de
- Zugang zu Community- und Netzwerkfunktionen im Smart Hub, einschließlich Matchmaking
- Möglichkeit zur Beilage von Materialien, etwa im Goodie Bag
- Teilnahme an Netzwerkformaten und optionale Executive- oder C-Level-Formate
(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Paketnamen, Inhalte, Mengen, Größen, Preise, Fristen, verfügbaren Zusatzoptionen und Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Leistungs- und Paketbeschreibung sowie aus der Buchungsbestätigung. Diese Unterlagen werden Vertragsinhalt. Aktualisierungen gelten nur für künftige Buchungen.
(3) Maßgeblich ist die Fassung der Leistungs- und Paketbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.
(4) Wird ein Paket mit Standfläche gebucht, ist die gleichzeitige Nutzung des Standes durch mehrere Unternehmen nicht zulässig, etwa durch gemeinsames Branding, doppelte Präsenz oder doppelte Logos. Jede Standfläche ist ausschließlich für den angemeldeten OPS-Partner bestimmt. Eine Überlassung an Dritte ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Veranstalterinnen zulässig.
(5) Redaktionelle Hoheit, Platzierung und Gestaltung liegen bei den Veranstalterinnen. Ein Anspruch auf bestimmte Platzierungen, Zeitfenster, Formate, Reichweiten oder einen bestimmten Umfang von Nennungen besteht nicht, soweit nicht im gebuchten Paket ausdrücklich zugesagt. Die Veranstalterinnen können Inhalte kuratieren, zusammenfassen, anpassen oder ablehnen, wenn sie gegen Richtlinien, rechtliche Vorgaben oder technische Anforderungen verstoßen.
§ 3 Buchung und Vertragsschluss
(1) Die Buchung der Partner- und Supporter-Pakete führt der OPS-Partner selbst über die Buchungswebsite des Online Print Summit durch.
(2) Die Buchung wird erst mit dem Zahlungseingang endgültig. Besondere Platzierungen und Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Bestätigung.
(3) Die vertraglich vereinbarten Leistungen gelten ab dem Zeitpunkt als anteilig erbracht, zu dem ein OPS-Partner im Rahmen des OPS 2027 erstmals öffentlich genannt wird, insbesondere durch die Veröffentlichung des Logos auf der Website, im Smart Hub, in sozialen Medien, im Programm oder in anderen offiziellen Kommunikationsmitteln. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Leistungszeitraum der Veranstalterinnen.
(4) Die Veranstalterinnen haben ein besonderes Kündigungsrecht und können bereits erfolgte Buchungen im Einzelfall einseitig aufheben. Voraussetzung ist, dass die Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchung schriftlich erklärt wird. Dies gilt insbesondere gegenüber OPS-Partnern, die den Werten des Online Print Summit und der Veranstalterinnen nicht entsprechen.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die Preise der Pakete werden im Buchungsvorgang angezeigt. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte über die Buchungswebsite. Die Rechnungsstellung erfolgt über das Ticketsystem oder auf Wunsch über die Verband Druck und Medien Beratung GmbH.
(3) Nach Zahlungseingang wird eine elektronische Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer nach § 14 UStG bereitgestellt.
§ 5 Mitwirkungspflichten
(1) Der OPS-Partner stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, etwa Logos, Texte, Bildmaterial und Unternehmensangaben, vollständig, in geeigneter Qualität und innerhalb der von den Veranstalterinnen gesetzten Fristen bereit und stellt sicher, dass er über die dafür erforderlichen Rechte verfügt.
(2) Hat der OPS-Partner ein Paket mit Standfläche gebucht, stellt er sicher, dass der Stand zum vereinbarten Zeitpunkt aufgebaut und bis zum offiziellen Ende der Veranstaltung durchgehend mit eigenem Personal oder Vertretungen besetzt ist. Der rechtzeitige Abbau nach Ende der Veranstaltung ist ebenfalls sicherzustellen.
(3) Eine ganz oder teilweise ausbleibende Mitwirkung entbindet die Veranstalterinnen nicht von ihren Pflichten, kann die Leistungserbringung aber einschränken oder unmöglich machen. Ansprüche auf Erstattung oder Entschädigung bestehen in diesem Fall nicht.
§ 6 Aufnahmen
(1) Die Veranstalterinnen fertigen während der Veranstaltung Fotos und Videos, auf denen OPS-Partner und deren Teammitglieder zu sehen sein können. Der OPS-Partner räumt den Veranstalterinnen das Recht ein, diese Aufnahmen zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zur Bewerbung künftiger vergleichbarer Veranstaltungen zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten, insbesondere auf online-print-summit.com, beyond-print.de, zipcon.de, den Websites der Verbände Druck und Medien und bvdm-online.de, in gedruckter Form sowie in sozialen Netzwerken, zeitlich und räumlich unbeschränkt.
(2) Für die Rechteeinräumung nach Absatz 1 wird keine Vergütung gezahlt.
§ 7 Änderungen des Veranstaltungsformats
Die Veranstalterinnen behalten sich Programmänderungen, zeitliche Anpassungen und einen Wechsel des Veranstaltungsorts vor, soweit dies organisatorisch erforderlich und für den OPS-Partner zumutbar ist. Das gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder behördlichen Vorgaben.
§ 8 Rücktritt und Ersatzpartner
Bei einem Rücktritt des OPS-Partners gelten folgende Bedingungen:
- bis 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: Erstattung von 50 Prozent
- weniger als 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: keine Erstattung
Die Einsetzung eines Ersatzpartners ist nach Zustimmung der Veranstalterinnen möglich. Bei Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung.
§ 9 Absage der Veranstaltung
(1) Die Veranstalterinnen behalten sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsbedenken, epidemischer oder pandemischer Lage, technischer Unmöglichkeit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Durchführung unmöglich oder unzumutbar erschweren.
(2) Wird die Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Auflagen abgesagt, wird der bereits gezahlte Betrag nach folgendem Modell erstattet:
- Absage bis 30. September 2026: 100 Prozent
- Absage bis 30. November 2026: 50 Prozent
- Absage danach: 20 Prozent
(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Folgeschäden, Umsatzausfälle oder Reisekosten, sind ausgeschlossen.
(4) Wird die Veranstaltung verschoben oder in digitaler oder hybrider Form durchgeführt, bleiben die gebuchten Leistungen, dem neuen Format angepasst, wirksam. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht, sofern die wesentlichen Leistungsbestandteile erhalten bleiben.
§ 10 Haftung
(1) Die Veranstalterinnen haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe des gebuchten Pakets.
(3) Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Datenschutz
Die im Rahmen der Partnerregistrierung und Paketbuchung erhobenen Daten werden zur Abwicklung der Zusammenarbeit und zur Kommunikation über die Veranstaltung verarbeitet. Es gelten die Angaben in der Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist München.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Stand dieser Bedingungen: 26. August 2026. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichte Fassung.